Besteuerungsarten

Die Besteuerungsart legt fest, wie die Umsatzsteuer bei Ihren Gutscheinverkäufen behandelt wird. Sie wählen eine von drei Möglichkeiten. Die Wahl steuert, ob im Checkout Umsatzsteuer angezeigt wird, wie Rechnungen ausgestellt werden und welcher Steuer-Hinweis in Ihren automatischen AGB steht.

Hinweis: Welche Besteuerungsart für Sie richtig ist, hängt von Ihrem Unternehmensstatus und Ihren Leistungen ab. Diese Seite erklärt, was die App technisch tut. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung. Bitte klären Sie die Wahl mit Ihrem Steuerberater.

Voraussetzungen

  • Der Gutschein-Shop muss eingerichtet sein (siehe Einrichtung).
  • Nur Inhaber und Manager können die Besteuerungsart ändern.
  • Für die Auswahl selbst brauchen Sie noch keine Steuernummer. Erst wenn Sie den Shop aktivieren oder Rechnungen erstellen lassen, ist eine USt-IdNr. oder Steuernummer nötig.

Die drei Besteuerungsarten im Überblick

Besteuerungsart Umsatzsteuer im Checkout Wann fällt die Umsatzsteuer an?
Mehrzweck-Gutschein (Standard) Keine Anzeige Erst bei der Einlösung des Gutscheins
Einzweck-Gutschein Enthalten, wird ausgewiesen Bereits beim Verkauf des Gutscheins
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Keine Anzeige Gar nicht (Umsatzsteuer-Befreiung)

Der Standardwert ist Mehrzweck-Gutschein. Wenn Sie nie etwas ändern, gilt diese Art.

Mehrzweck-Gutschein (Standard)

Ein Mehrzweck-Gutschein ist ein Gutschein über einen Geldbetrag, der später für verschiedene Leistungen mit möglicherweise unterschiedlichen Steuersätzen eingelöst werden kann. Für die meisten Studios passt diese Art, weil ihre Gutscheine flexibel einlösbar sind.

  • Im Checkout wird keine Umsatzsteuer angezeigt. Es steht nur der zu zahlende Betrag.
  • Die Rechnung weist den vollen Betrag ohne Umsatzsteuer aus, mit dem Hinweis: "Mehrzweckgutschein gem. § 3 Abs. 15 UStG - Besteuerung erfolgt bei Einlösung".
  • Die Umsatzsteuer entsteht erst, wenn der Kunde den Gutschein tatsächlich für eine Leistung einlöst.

Einzweck-Gutschein

Ein Einzweck-Gutschein ist ein Gutschein für eine bestimmte Leistung mit einem festen, von Anfang an bekannten Steuersatz. Hier fällt die Umsatzsteuer bereits im Moment des Verkaufs an.

  • Im Checkout wird die Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Kunde sieht eine Zeile wie "inkl. 19 % USt" mit dem Steuerbetrag.
  • Der angezeigte Gutscheinpreis ist der Bruttopreis. Die Umsatzsteuer ist darin bereits enthalten und wird herausgerechnet, nicht obendrauf geschlagen. Beispiel: Bei einem Gutschein über 100 € und 19 % Steuersatz sind rund 15,97 € Umsatzsteuer enthalten.
  • Die Rechnung weist Netto, Umsatzsteuer und Brutto getrennt aus.

Welcher Steuersatz gilt?

Für den Einzweck-Gutschein verwendet die App automatisch den Regelsteuersatz aus der Plattform-Konfiguration. Dieser liegt aktuell bei 19 %. Sie können den Prozentsatz in den Shop-Einstellungen nicht selbst eintragen. Er wird beim Umschalten auf "Einzweck-Gutschein" automatisch gesetzt.

Hinweis: Ein Einzweck-Gutschein passt nur, wenn wirklich alle Leistungen, für die der Gutschein einlösbar ist, denselben Steuersatz haben. Sind unterschiedliche Steuersätze möglich, ist in der Regel der Mehrzweck-Gutschein die richtige Wahl.

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Diese Art ist für Betriebe gedacht, die nach der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit sind.

  • Im Checkout wird keine Umsatzsteuer angezeigt. Stattdessen erscheint der Hinweis "Gem. § 19 UStG keine USt".
  • Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer erstellt, mit dem Hinweis: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG".

Besteuerungsart ändern

Sie ändern die Besteuerungsart in den Shop-Einstellungen. Eine ausführliche Beschreibung der Seite finden Sie unter Einstellungen.

  1. Öffnen Sie die Einstellungen Ihres Gutschein-Shops.
  2. Gehen Sie zum Abschnitt Besteuerungsart.
  3. Wählen Sie eine der drei Optionen an.

Die Auswahl wird sofort gespeichert, sobald Sie sie antippen. Es gibt keine zusätzliche Speichern-Schaltfläche. Zur Bestätigung erscheint ein kurzer Hinweis "Besteuerungsart gespeichert".

Tipp: Für die reine Auswahl der Besteuerungsart brauchen Sie keine Steuernummer. Erst beim Aktivieren des Shops und für die automatische Rechnungserstellung ist eine USt-IdNr. oder Steuernummer erforderlich. Fehlt sie, öffnet sich dabei ein Bestätigungsfenster zum Nachtragen.

Auswirkung auf Ihre AGB

Die Besteuerungsart wirkt sich auch auf die automatisch erzeugten Rechtstexte aus. Im Abschnitt "Ausweisung der Umsatzsteuer" Ihrer AGB steht je nach Wahl ein passender Text:

  • Mehrzweck-Gutschein: Ein Hinweis, dass es sich um Mehrzweckgutscheine handelt und der Verkauf ohne Umsatzsteuer erfolgt.
  • Einzweck-Gutschein: Ein Hinweis, dass es sich um Einzweckgutscheine nach § 3 Abs. 14 UStG handelt und die Umsatzsteuer im Kaufpreis enthalten ist.
  • Kleinunternehmer: Ein Hinweis, dass Sie als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer erheben.

Wenn Sie die Besteuerungsart wechseln, passt sich dieser AGB-Abschnitt automatisch an.

Warnung: Ein Wechsel der Besteuerungsart wirkt sich nur auf künftige Verkäufe und die damit erzeugten Rechnungen aus. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben unverändert. Ändern Sie die Art also idealerweise nicht mitten in einem laufenden Verkaufszeitraum, ohne Ihren Steuerberater einzubeziehen.

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Zuletzt aktualisiert: 5. Juli 2026